Auch wer sich sozial engagiert sollte die eigene Altersversorgung nicht vernachlässigen. Diese Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben und somit steuerlich absetzbar. Seit 2005 sind die Vorsorgeaufwendungen in Altersvorsorge Aufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt, wobei unterschiedliche Höchstbeträge absetzbar sind.
Zu den Altersvorsorge Aufwendungen zählen Beiträge
- zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie zu den landwirtschaftlichen Alterskassen und zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wenn deren Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (Basisversorgung)
- Rürup Rente (Basisversorgung)
- Riester Rente
- zu Betriebsrenten aus einer kapitalgedeckten Altersversorgung
Die Beiträge zur Rürup Rente sind schrittweise als Sonderausgaben absetzbar. 2008 sind es bis zu 13.200,00 Euro beziehungsweise 26.400,00 Euro bei der Rürup Rente. Hierbei handelt es sich um 66% des Maximalbetrags, dieser entspricht bei Ledigen 20.000,00 Euro und bei Ehepartnern 40.000,00 Euro pro Jahr. Der Anteil erhöht sich jährlich um 2%, so dass im Jahr 2025 der Maximalbetrag erreicht ist, der bei der Rürup Rente als Vorsorgeaufwendung absetzbar ist.
Auf Grund der Neuregelung 2005 muss eine Günstigerprüfung erfolgen.
Der Altersvorsorge-Maximalbetrag ändert sich in den nächsten Jahren ständig, deshalb müssen innerhalb der nächsten Jahre die neuen Maximalbeträge mit den Maximalbeträgen von 2004 verglichen werden. Danach wird zu Gunsten des Steuerzahlers entweder das alte Recht oder das neue Recht angewandt.
Neben dem Maximalbetrag zur Basisversorgung gibt es auch einen Maximalbetrag für die Beiträge zur Riesterrente. 2008 können Beiträge bis zu 2.100,00 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Durch das Finanzamt wird geprüft, ob die Zulage oder der Steuervorteil günstiger ist.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen Beiträge
- zur Krankenversicherung
- zur Pflegeversicherung
- zur Unfallversicherung
- zur Arbeitslosenversicherung
- zur Haftpflichtversicherung
- zur Risikoversicherung, darf nur Leistungen im Todesfall vorsehen
- zur Lebensversicherung, wenn diese vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde und kein Kapitalwahlrecht besteht
Die Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen sind bis zu einem Maximalbetrag von 1.500,00 Euro absetzbar.
Wurden die Beiträge zur Krankenversicherung im laufenden Jahr selbst getragen, erhöht sich dieser Betrag auf 2.400,00 Euro (beispielsweise Selbstständige).
Eine Unfallversicherung deckt Risiken im privaten sowie beruflichen Bereich ab. Die Beiträge können somit zum Teil als Sonderausgaben und zum Teil als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Vorteilhaft, wenn der Maximalbetrag bei den Sonderausgaben bereits erreicht wurde.
Bei Arbeitnehmern wird, falls sie keine höheren Vorsorgeaufwendungen nachweisen können, eine vom Bruttolohn abhängige Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
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Auf die eigene Altersvorsorge sollte jeder achten. Dabei sind Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Aufpassen sollte man bei den Unterschieden zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung, denn diese sind ganz wichtig. Wer gesetzlich versichert ist, der kann sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung auf dem Leistungsniveau der PKV absichern. Auch die richtige Investmentfonds Geldanlage sollte gut überdacht werden, denn Verluste können schnell entstehen.